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AGBs Yoga

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) KARMA Cologne UG (haftungsbeschränkt) & Co KG (KARMA Cologne)

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Karma Cologne unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

1. Angebote von Karma Cologne

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von KARMA Cologne.

2) Mehrfachkarten sind Nutzungsverträge, die den Erwerber zu maximal 10 Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit (maximal 12 oder 6 Monate) berechtigen. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung – oder der Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.

3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von KARMA Cologne enthalten sind (speziell ausgeschriebene Workshops/ Themen-Klassen u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von KARMA Cologne die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

2) Die Hausordnung von KARMA Cologne ist für jeden Besucher, auch über externe partner wie urban Sports Club zu beachten.

3. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 3 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich monatlich.

3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von KARMA Cologne mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse, Kundennummer und Unterschrift enthalten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs. 2) besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von KARMA Cologne oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate.

2) Beginn und Dauer der Ruhezeit ist KARMA Cologne durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit, ggf. unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist ausnahmslos nicht möglich.

4) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von KARMA COLOGNE nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung zu Beginn und während der Ruhezeit ist nicht möglich.

5) Für die Beantragung der Ruhezeit wird eine Servicegebühr in Höhe von 15€ pro Pause erhoben.

5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn,Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) KARMA Cologne ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist.

2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist KARMA Cologne berechtigt eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.

3) Wir bitten darum, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, 10 Minuten vor Kursbeginn zu erscheinen. Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis vor Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheiten besteht nicht.

4) KARMA Cologne ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/ Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Kursangebote können auch ausserhalb des Studios stattfinden. Die Lage der Örtlichkeiten wird auf der Website  und durch Aushang bekannt gemacht.

5) KARMA Cologne ist im Rahmen des Absatzes 4) insbesondere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von 4 Wochen durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien.

6) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.

7) Eine Stornierung mit Erhalt der Credits bei Mehrfachkarten und Einzelstunden ist bis 2 Stunden vor Kursbeginn möglich. Eine Erstattung ist ausgestattet, der Credit kann für eine andere Einheit verwendet werden.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, spezielle Klassen, Masterclasses etc ferner solche Einrichtungen, Kurse, Reisen und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Die Mitgliedschaftsbeiträge sind im Studio oder Überweisung oder durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt KARMA Cologne für die Dauer der Mitgliedschaft, die Aufnahmegebühr und die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem Bankkonto ein- zuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind KARMA Cologne unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird von KARMA Cologne festgelegt. Die Einzugsermächtigung ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu erteilen und kann nur bei nicht-vertragsgemäßen Abbuchungen entzogen werden. Dieser Vorgang muss schriftlich gegenüber KARMA Cologne mitgeteilt werden.

3) KARMA Cologne ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

4) Sofern KARMA Cologne Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen.

5) Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann KARMA Cologne eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines Inkassoverfahrens. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. Es gelten die Gebühren des Dienstleisters. Diese stellt KARMA Cologne auf Anfrage zur Verfügung.

7. Haftung

1) KARMA Cologne haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) KARMA Cologne, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von KARMA Cologne in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet KARMA Cologne, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die KARMA Cologne oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt KARMA Cologne keine Haftung.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von KARMA Cologne ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber KARMA Cologne.

9. Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von KARMA Cologne

Für den Verlust eines Spindschlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt EUR 20,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

10. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, KARMA COLOGNE unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

11. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von KARMA COLOGNE nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. KARMA Cologne ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

12. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin- gewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungs- zwecken von KARMA Cologne gemeinsam elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Nutzer willigt ein, von KARMA Cologne per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitte streichen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungs- dienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind. Ebenso diejenigen, die für den Versand von Infopost oder Newslettern zuständig sind.

15. Zahlungsverzug

Ist ein Kunde gegenüber KARMA Cologne oder einem Dienstleister von KARMNA Cologne im Zahlungsverzug, kann dieser die vertraglich definierten Leistungen erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht. Ist ein Kunde mit zwei Raten im Zahlungsverzug werden automatisch die folgenden Raten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Bei Verträgen die sich innerhalb der Grundlaufzeit befinden betrifft dies die Beiträge bis zum Ende der Grundlaufzeit. Bei Verträgen außerhalb der Grundlaufzeit, die Beiträge in Höhe von drei Monaten zum Ende des Vertragsmonats.

16. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht ge- troffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Köln vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.